Chat with us, powered by LiveChat

allgemeine geschäftsbedingungen geltungsbereich: schulungen

1. geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Durchführung von offenen Schulungen und Inhouse-Schulungen bei und mit trendig technology services GmbH sind bindend für Verträge mit der

trendig technology services GmbH
Kleiststraße 35
10787 Berlin
Tel: +49 30 747628-0
Fax: +49 30 747628-99
@: training@trendig.com
nachfolgend mit trendig bezeichnet.

trendigs Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Regelungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, trendig hat diesen Bedingungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.

2. anmeldung und vertragsschluss

Die Schulungsangebote von trendig sind freibleibend und unverbindlich.
Die Anmeldung eines Kursteilnehmers zu einer Schulung kann verbindlich nur unter Anerkennung dieser AGB schriftlich, per E-Mail oder Fax oder über die Webseite erfolgen. Die Buchung gilt erst dann als verbindlich, wenn eine schriftliche Bestätigung der Anmeldung des Teilnehmers durch trendig vorliegt. Durch die Bestätigung der Anmeldung entsteht kein Rechtsanspruch auf die Durchführung der Schulung.
Die Teilnehmerzahl ist für jede Schulung aus didaktischen und organisatorischen Gründen mit einer Mindestteilnehmerzahl geplant und durch eine Obergrenze limitiert, Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

3. leistungen

Der in der Schulungsbeschreibung angegebene Betrag ist die zu entrichtende Teilnehmergebühr (netto) für die Schulung. In der Teilnehmergebühr inbegriffen sind alle während des Kurses ausgegebenen Lehrmittel und Unterlagen sowie die auf die Dauer des Kurses beschränkte Nutzung der Software. 
Darüber hinaus erhalten Teilnehmer der offenen Vor-Ort-Schulungen ein Mittagessen, frische Pausenverpflegung, Snacks sowie Erfrischungs- und Warmgetränke während des Kurses. 
14 Kalendertage vor Kursbeginn bestätigt trendig die Durchführung des Kurses und informiert die Schulungsteilnehmer verbindlich über alle zum Kurs gehörigen Details wie Schulungsort, Startzeiten, Referent und etwaiges technisches Equipment, das mitzubringen ist.
Je nach Schulungsart kann im Anschluss an die Schulung eine Zertifizierungsprüfung stattfinden. Diese Prüfung findet entweder direkt am Schulungsort im Anschluss an das Training statt oder kann mittels eines Vouchers zu einem späteren Zeitpunkt abgelegt werden. Mit der Anmeldung seitens des Teilnehmers wird grundsätzlich auch die sich der Schulung anschließende Prüfung verbindlich gebucht, es sei denn, diese wird im Kommentarfeld der Anmeldung ausdrücklich abbestellt. Diese Gebühr wird zusammen mit der Schulungsgebühr in Rechnung gestellt.
Wird die Zertifizierungsprüfung nicht innerhalb des vom zuständigen unabhängigen Zertifizierungsinstitut ausgewiesenen Zeitraums angetreten, verfällt der Voucher. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung durch trendig als vermittelndes Trainingsunternehmen. Die AGBs des das Voucher ausgebenden Zertifizierungsinstituts gelten für die Nutzung des Prüfungsvouchers.
Für die Zertifizierungsprüfung müssen die Teilnehmer einen gültigen Personalausweis oder Pass vorlegen.
Aufwendungen der Teilnehmer für etwaige Prüfungsgebühren, An- und Abreise, Unterkunft oder Transfer am Schulungsort sind nicht enthalten und werden, sofern sie über trendig gebucht werden können, getrennt ausgewiesen.

4. abweichung in der durchführung

trendig behält sich vor, bei nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl oder bei schwerwiegenden Gründen (z. B. bei Erkrankung des Referenten oder bei höherer Gewalt) Veranstaltungen absagen. In Ausnahmefällen kann die Absage auch kurzfristig erfolgen.
trendig behält sich zudem Änderungen des Terminplans, des Kursortes, des Referenten sowie geringfügige Änderungen des Kursstoffes aus wichtigem Grund vor: Schulungsinhalte können insofern inhaltlich von der Darstellung im Angebot und/oder auf der Website abweichen, wie dies nach Expertise von trendig im Sinne der Aktualisierung des Schulungsinhaltes zur verbesserten Weiterbildung der Teilnehmer kurzfristig angebracht ist. trendig ist berechtigt, bei Personalausfall oder -engpässen geeignete Ersatzreferenten einzusetzen, ohne dafür im Einzelfall die Zustimmung des Kunden einholen zu müssen. Dies kann auch mittels Beauftragung von qualifizierten Subunternehmern erfolgen.
Kann ein Teilnehmer infolge der Änderungen von Kursort oder Kurszeit nicht an der Schulung teilnehmen, so versucht trendig, den oder die Teilnehmer mit seinem/ihrem Einverständnis auf einen anderen Ort und/oder Termin umzubuchen. Andernfalls werden die zu diesen Zeitpunkten bereits bezahlten Teilnehmergebühren voll erstattet. Darüber hinaus gehende Rechtsansprüche, insbesondere die Erstattung der Kosten aus Arbeitsausfall, Reise- oder Hotelkosten etc. bestehen nicht.

5. stornierung, umbuchung, widerruf

Rechtswirksame Stornierungen sind nach erfolgter Buchung nicht mehr möglich. Ein Umbuchungswunsch ist grundsätzlich schriftlich, per E-Mail oder Fax, an die unter §1 angegebenen Kontaktdaten zu richten. Umbuchungen sind von Seiten des Teilnehmers nur einmal (1 Mal) möglich. Sollte ein Termin, auf den ein Teilnehmer umgebucht wurde, seitens trendig abgesagt werden, so ist der Teilnehmer auf einen neuen Termin umzubuchen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr besteht in diesem Fall nicht.
Nach der Bestätigung der Anmeldung durch trendig kann der Kunde bis zum letzten Werktag vor Schulungsbeginn einen Ersatzteilnehmer benennen. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist kostenfrei. Sollte damit ein neuerlicher Versand von Unterlagen zur Durchführung des Trainings nötig sein, erhebt trendig hierfür eine Gebühr von 50 Euro.
Bis 28 Kalendertage vor Kursbeginn wird für eine Umbuchung auf ein späteres Datum keine Gebühr erhoben. Erfolgt eine Umbuchung innerhalb von 28 bis 15 Kalendertagen vor Kursbeginn, wird eine Gebühr von 25 % des Teilnehmerbetrages fällig. Bei Umbuchungen ab 14 Kalendertage und weniger vor Kursbeginn sind 50 % des Teilnehmerbetrages zu bezahlen. Mit dem Tag des Kursbeginns ist keine Umbuchung mehr möglich und die volle Kursgebühr ist zu entrichten.
Bei einer Umbuchung bleibt der für die ursprüngliche Schulungsanmeldung geltende Preis bestehen.
Für Kunden, die flexiblere Umbuchungsmöglichkeiten benötigen, stellt trendig einen Flex-Buchungstarif zur Verfügung, der in einer separaten Vertragsvereinbarung geregelt wird.
Bei Nichterscheinen oder nur teilweisem Besuch der Schulung ist ebenfalls die Teilnehmergebühr in voller Höhe zu bezahlen.
Wenn der Teilnehmer Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, d.h. wenn er den Teilnahmevertrag mit dem Anbieter der Veranstaltung zu einem Zweck schließt, der weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, wird ihm ein Widerrufsrecht eingeräumt, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses/Onlinebuchung.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Teilnehmer der trendig technology services GmbH, Kleiststraße 35, 10787 Berlin, Fax: +49 30 74 76 28-99, training@trendig.com, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Teilnehmer die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet, sofern die Dienstleistung noch nicht begonnen hat. Wenn der Teilnehmer diesen Vertrag widerruft, obwohl die Dienstleistung bereits begonnen hat oder sogar erbracht wurde, so ist der volle Betrag zu zahlen.

6. gebühren

Alle für offene Schulungen ausgewiesenen Gebühren verstehen sich pro Person in Euro und zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung aktuellen Preise.
Bei Buchung bis 8 Wochen im Voraus, besteht ein Frühbucherrabatt von 15 % auf die regulären Seminargebühren.
Für die Anmeldung von mehreren Teilnehmern pro Kalenderjahr bietet trendig Rahmenverträge an, die einen Staffelrabatt beinhalten. Diese gesonderten Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind nicht mit anderen Aktionen von trendig kombinierbar.
Wenn nicht anders ausgewiesen, sind Rabatte untereinander nicht kombinierbar.
Für Inhouse-Schulungen in den Räumlichkeiten des Kunden bietet trendig spezielle Inhouse-Verträge an. Diese gesonderten Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

7. fälligkeit

Die Teilnehmergebühr für den Besuch einer Schulung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Spätestens zu Seminarbeginn müssen unbeschadet der vorstehenden Regelung die Gebühren vollständig bezahlt sein. trendig behält sich vor, bei Nichtzahlung bis zu diesem Zeitpunkt Teilnehmer von der Schulung auszuschließen.
Nach Ablauf des Zahlungsziels tritt Verzug ein, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf. trendig ist sodann berechtigt, Mahnkosten in Rechnung zu stellen.

8. haftung

trendig lehnt soweit rechtlich zulässig jegliche Haftung für sich oder angestellte Personen ab, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ausgeschlossen sind insbesondere auch Schäden, die durch Computer-Viren entstehen können.
Für Schäden an Software, Hardware oder Einrichtungsgegenständen haftet der Teilnehmer, der sie zu vertreten hat.
Für einige Kurse verwendet trendig Open Source Software. Dieses durch die Community erstellte Produkt ist nicht fehlerfrei und kann u.U. die reibungslose Durchführung des Kurses behindern. In diesen Fällen vermittelt trendig das Knowhow ohne praktische bzw. mit den verbliebenen praktischen Übungen. Ein Rechtsanspruch auf die Minderung der Teilnehmergebühr aus diesen Gründen besteht nicht.

9. urheber- und andere rechte

Sämtliche Rechte für die im Rahmen des Kurses ausgegebenen oder benutzten Materialien, Unterlagen, Software, Hardware etc. verbleiben vollständig bei trendig. Insbesondere die Rechte des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Schulungsunterlagen insgesamt oder in Teilen bleiben trendig vorbehalten. trendig räumt dem Schulungsteilnehmer lediglich ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zum Zwecke des Lernens ein. Keine Teile der Schulungsunterlagen oder der im Kurs eingesetzten urheber- und markenrechtlich geschützten Software darf ohne schriftliche Genehmigung von trendig in irgendeiner Form, reproduziert, mittels elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergegeben werden. Der Teilnehmer verpflichtet sich, keine Materialien, Unterlagen, Software, Hardware etc. zu kopieren und aus den Kursräumlichkeiten mitzunehmen.

10. vertraulichkeit und datenschutz

Der Teilnehmer stimmt zu, dass die trendig technology services GmbH die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Kunden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.
Die Teilnehmer sind verpflichtet, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der trendig und/oder der anderen Teilnehmer sowie als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit der Schulung bekannt werden, vertraulich zu behandeln und sie nicht an Dritte weiterzugeben.
Die Teilnehmer beachten die jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Vorschriften.
In Online-Schulungen können sich Teilnehmer per verwendeter Meeting-Software einwählen. Teilnehmer, die sich zu einer Onlineveranstaltung anmelden, stimmen mit ihrer Anmeldung zu, dass ihre Ton- und Bildinhalte mit Nutzung der Online-Konferenz-Software zum Trainer und zu anderen Teilnehmern übertragen werden. Das Aufzeichnen dieser Inhalte ist grundsätzlich allen Beteiligten untersagt.

11. anwendbares recht und gerichtsstand

Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die in Folge der Anmeldung zu oder Teilnahme an Schulungen von trendig entstehen können, gilt Berlin als Gerichtsstand bei Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland. Es besteht keine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle.
 
Diese Version 1.7 ist gültig seit dem 15.01.2024


Wichtigste Änderungen zur Vorversion 1.6:

newsletter – wochenpost